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   BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 57.00   

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https://dejure.org/2000,16597
BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 57.00 (https://dejure.org/2000,16597)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2000 - 11 B 57.00 (https://dejure.org/2000,16597)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2000 - 11 B 57.00 (https://dejure.org/2000,16597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Landesrecht als irrevisibles Recht - Inhalt des Äquivalenzprinzips

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 57.00
    Ihm lässt sich nicht entnehmen, welche für geeignet und für erforderlich gehaltenen Aufkärungsmaßnahmen in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und warum sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 57.00
    Zwar hat die Rechtsprechung dieses Prinzip aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und mithin aus dem - bundesrechtlichen - Rechtsstaatsprinzip abgeleitet (vgl. etwa BVerwGE 109, 272 ).
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 57.00
    Damit lässt sich die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht begründen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 57.00
    Das ergibt sich zunächst daraus, dass sich die aufgeworfene Frage im Wesentlichen nach dem Kosten- und Vorteilsbegriff beantwortet, der durch das - irrevisible - Landesrecht geprägt wird (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 184.98 - NVwZ-RR 1999, 336 m.w.N.).
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